der
ABmotion GmbH & Co. KG
Am Langen Hau 30
50169 Kerpen
Deutschland
Vertreten durch die Komplementärin ABmotion Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Bierwirth.
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen der ABmotion GmbH & Co. KG (nachfolgend „ABmotion“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von ABmotion in den Bereichen Foto-, Video- und Content-Produktion, Content-Strategie, Workshops, Coaching und Beratung.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ABmotion ihnen ausdrücklich zustimmt.
(3) Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§ 2 Vertragsarten
Je nach Leistungsart kommen unterschiedliche Vertragstypen zur Anwendung:
a) Werkvertrag (z. B. Foto- und Filmproduktionen, Content-Erstellung): Ein konkretes Ergebnis wird geschuldet.
b) Dienstvertrag (z. B. Workshops, Coaching, Beratung, Content-Sparring): Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Die Parteien können beide Vertragstypen kombinieren.
§ 3 Leistungen von ABmotion & Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder der Projektvereinbarung.
(2) Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Daten, Freigaben, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen und können Mehrkosten verursachen.
(4) ABmotion ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
(5) Der Kunde benennt eine/n Ansprechpartner/in („Projektleitung“) als zentrale Koordinationsstelle.
§ 4 Abnahme (nur bei Werkverträgen)
(1) Nach Lieferung des vereinbarten Werkes führt der Kunde eine Abnahmeprüfung durch.
(2) Das Werk gilt als abgenommen:
-
wenn der Kunde die Abnahme schriftlich erklärt,
-
oder wenn der Kunde innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung keine Mängel rügt,
-
oder wenn das Werk vom Kunden genutzt wird.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb der Frist vollständig und nachvollziehbar zu rügen.
(4) ABmotion beseitigt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Zeit unentgeltlich.
(5) Änderungswünsche, die nicht auf Mängel, sondern auf inhaltliche Anpassungen zurückzuführen sind (Geschmack, Stil, alternative Versionen), werden als Change Requests gesondert vergütet.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Umfang der Rechte für den Kunden
Mit vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen erhält der Kunde:
-
ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht,
-
für die im Angebot vereinbarten Zwecke (z. B. Social Media, Website, Präsentationen, interne Kommunikation, Messen, Recruiting etc.).
Andere Nutzungsarten (TV, Kino, Paid Ads, DOOH, OOH, Kampagnen, Broadcast-Rechte etc.) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Kein Bearbeitungsrecht
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ABmotion darf der Kunde:
-
keine Crops,
-
keine Re-Edits,
-
keine Farbveränderungen,
-
keine neuen Videos/Reels aus gelieferten Videos,
-
keine Standbilder aus gelieferten Filmen,
-
keine KI-generierten Ableitungen,
-
keine Weiterbearbeitung oder Montage durch Dritte
vornehmen.
Wenn der Kunde Bearbeitungen wünscht → gesonderte Vereinbarung.
(3) Rohdaten / RAW / Footage
-
Rohdaten, ungeschnittenes Material, RAW-Files, Projektdateien und Vorversionen bleiben ausschließlich im Eigentum von ABmotion.
-
Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
(4) Eigentum an Materialien
Storyboard, Konzepte, Skripte, Moodboards, Shotlists, LUTs, Setups, technische Setups und interne Workflows bleiben geistiges Eigentum von ABmotion.
(5) Rechteübergang
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller vereinbarten Vergütungen über.
§ 6 Referenznutzung durch ABmotion
ABmotion darf im Rahmen der Eigenwerbung folgende Inhalte uneingeschränkt nutzen:
-
Fotos
-
Videos
-
Reels, Snippets, Thumbnails
-
Making-Of-Material
-
Projektbeschreibungen
-
Screenshots von finalen Veröffentlichungen des Kunden
Nutzungsarten:
-
Website & Portfolio
-
Social Media
-
Präsentationen
-
Pitches & Angebote
-
Awards & Wettbewerbe
-
Pressearbeit
Ausnahmen (z. B. Geheimhaltungsstufen bei großen Konzernen) müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 7 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart:
-
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
-
50 % nach Lieferung / Abnahme
(3) Rechnungen sind sofort fällig ohne Abzug.
(4) Verzögerungen durch den Kunden verlängern Projektfristen, ohne dass die Zahlungspflichten entfallen.
§ 8 Ausfallhonorare / Stornierungen
(1) Wird ein vereinbarter Dreh- oder Fototermin vom Kunden abgesagt oder verschoben, gelten folgende Stornosätze:
-
bis 14 Tage vorher: 25 %
-
13–7 Tage: 50 %
-
6–2 Tage: 75 %
-
weniger als 48 Stunden: 100 %
(2) Bereits gebuchte Fremdleistungen (Location, Equipment, Cast, Ton, Musik etc.) werden vollständig weiterberechnet.
§ 9 Haftung
(1) ABmotion haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ABmotion nur:
-
für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
oder für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
→ dabei begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3) Für Datenverluste haftet ABmotion nur, wenn der Kunde angemessene Datensicherungen vorgenommen hat.
(4) Eine Haftung für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit personenbezogener Daten, die er ABmotion zur Verfügung stellt.
(2) Bei Auftragsverarbeitung wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der ABmotion GmbH & Co. KG.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
